kooperative Rechtsanwaltschaft Dr. Hahn & Christiansen

Mediation

Als Ausgebildete Mediatoren stehen wir Ihnen gerne mit dieser Kompetenz hilfreich zur Seite.

Am 01.11.11 haben wir auf einer Veranstaltung des schleswig-holsteinischen Justizministers den sogenannten „conflict policy code“ (www.conflict-codex.eu) unterzeichnet und haben uns dazu verpflichtet, vor Anrufung staatlicher Gerichte Mediation und Schiedsgerichtsverfahren ernsthaft in Betracht zu ziehen.

Ziel eines Mediationsverfahrens ist es, dass die Konfliktparteien mit Unterstützung eines Mediators gemeinsam eine einvernehmliche, selbstbestimmte und für alle Beteiligten befriedigende Lösung des Konfliktes entwickeln.

Mediation ist ein Verfahren zur Lösung
von Konflikten in Bereichen wie beispielsweise:

  • der Arbeitswelt
  • der Schule
  • der Nachbarschaft
  • der Familie
  • bei Trennung oder Scheidung
  • der eigenen Konfliktbearbeitung
  • im Zusammenhang mit Bau- oder sonstigen umweltrelevanten Vorhaben

Als neutrale Mediatoren bieten wir Ihnen einen sicheren Gesprächsrahmen und unterstützen Sie darin, eine einvernehmliche und gute Lösung zu finden.

Wir – in unserer Funktion als Mediatoren – sind allparteilich, entscheiden nicht und geben keinen rechtlichen Rat.

Mediation ist hilfreich,

  • wenn die Konfliktparteien an einer guten weiteren Beziehung interessiert sind,
  • alle Beteiligten eine einvernehmliche Lösung anstreben,
  • der Konflikt in einer Sackgasse ist und die Beteiligten allein nicht weiterkommen oder
  • um kostspielige und langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden.

Dabei hilft das Verfahren der Mediation nicht nur,
einen aktuellen Konflikt zu lösen.

Das Mediationsverfahren zeigt auch Möglichkeiten auf, sich mit schwierigen Situationen, die in der Vergangenheit zu Streit geführt haben, in Zukunft konstruktiv auseinander zu setzen. Anstehende Veränderungen werden gemeinsam und einvernehmlich von den Beteiligten geplant und umgesetzt.

Mediation ist eine sehr gute Möglichkeit der selbstbestimmten Konfliktlösung.

Das Mediatorenhonorar wird nach Stundensätzen abgerechnet. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gern jederzeit zur Verfügung.